Aufbürden
, verb. reg. act. 1) Als eine Bürde oder Last auflegen.
Einem eine Last aufbinden. Sich eine Sorge, eine Mühe, eine schwere Arbeit
aufbürden. 2) Figürlich, Schuld geben, beschuldigen. Einem ein
Verbrechen, einen Fehler aufbürden. Daher die Aufbürdung in beyden
Bedeutungen, ingleichen für Beschuldigung selbst. Einem unbillige
Aufbürdungen machen Less. [
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