* Die Atz, plur. inusit. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches ehedem Speise bedeutete, und nur noch in den Rechten für Atzungsrecht, Ausspann, Gastung, Einkehr u. s. f. vorkommt, dasjenige Recht anzudeuten, welches ein Herr hatte, bey seinen Vasallen einzukehren und sich von ihnen verpflegen zu lassen; S. Atzung. Az, von esse, kommt bey den ältesten Fränkischen und Alemannischen Schriftstellern für Speise vor. In Oberdeutschland ist dieses Wort auch männliche Geschlechtes, der Atz. [459-460] | |