Die Aristokratie, (fünfsylbig,) plur. die -n, (sechssylbig,) aus dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , diejenige Verfassung eines Staates, nach welcher die höchste Gewalt von mehrern aus den übrigen dazu bestimmten Personen verwaltet wird; ohne Plural, und ein solcher Staat, mit demselben. Daher das Bey- und Nebenwort aristokratisch, und das Substantivum der Aristokrat, des -en, plur. die -en, einer von diesen mehrern. [427-428] | |