Ansterben
, verb. irreg. neutr. welches mit dem Hülfsworte seyn
verbunden wird, (
S. Sterben,) durch den Tod eines andern zufallen. Das
Lehn, das Gut ist mir angestorben.
Hier ist mein eigner Grund, der mir selbst angestorben,
Can.
Ein angestorbner Grund, Hall. Ehedem waren in dieser
Bedeutung auch die Verba besterben, ersterben, anersterben, aufersterben und
auf einen sterben üblich.
S. Haltaus in den beyden letzten Wörtern, das Brem
Nieders. Wörterb. Th. 4. S. 1004. S. Ölrichs Glossar. ad Stat. Brem.
v. Besterven, und Frisch v. Sterben. [
383-384]