* Die Ansprache
, plur. die -n, von dem folgenden Verbo, so wohl für die
Handlung des Ansprechens, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, doch ohne
Plural; als auch für den Grund, warum man eine Sache gerichtlich
anspricht. In beyden Bedeutungen ist dieses Wort im Oberdeutschen
häufiger, als im Hochdeutschen, wo man dafür lieber Anrede, Anspruch
u. s. f. gebraucht.
S. Haltaus v. Ansprache, wo die Bedeutung einer Anklage
mit vielen Beyspielen erläutert wird. [
373-374]