Ansinnen
, verb. irreg. act.
S. Sinnen, an einen gesinnen, anmuthen; ein Wort,
welches nur im Infinitiv und den zusammen gesetzten Zeiten üblich ist, und
mit anmuthen einerley Bedeutung und Gebrauch hat. Einem etwas ansinnen, es von
ihm verlangen, besonders wenn es unerlaubte oder unanständige Sachen sind,
die man verlangt. Wie können sie mir so etwas ansinnen?
Wie nenn ich dich, halb oder ganz gescheut, Da du es wagst, mir
dieses anzusinnen? Haged.
Daher die Ansinnung, wofür doch das Ansinnen
üblicher ist.Anm. In dem Oberdeutschen Lehnswesen heißt ansinnen so
viel als muthen, d. i. um die Lehensreichung ansuchen; daher die Bittschrift,
in welcher solches geschiehet, der Ansinnungszettel genannt wird. Einem etwas
ansinnen seyn, welches man am häufigsten in Niedersachsen höret, ist
eben so unrichtig, als der ähnliche Gebrauch des Verbi anmuthen.
S. auch Gesinnen. [
371-372]