Anleiten
, verb. reg. act. an etwas leiten, leitend einer Sache
nähern. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einen Blinden, ein Rind an die Wand
anleiten. Noch mehr aber, 2) in weiterer und figürlicher Bedeutung. (1) In
der Landwirthschaft, die Hopfenranken anleiten, sie an die Stangen binden,
stängeln. (2) Zur Besichtigung anführen, in den Oberdeutschen
Gerichten;
S. Anleite, 1. (3) Einweisen, einführen, so wohl in
ein Lehngut, als auch in die Güter eines Beklagten, einen anleiten;
gleichfalls nur in Oberdeutschland;
S. Anleite 2. 3. und
Anweisen. (4) Mittel und Wege zu Erlangung gewisser
Fertigkeiten an die Hand geben. Einen zum Guten, zum Bösen anleiten. Ich
habe dich zu allen nöthigen Wissenschaften angeleitet; in welcher
Bedeutung doch anführen gewöhnlich ist. [
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