Anhängig
, adj. et adv. einer andern Sache anhangend, doch nur in den
figürlichen Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Sich leicht anhängend. Ein
Mensch ist sehr anhängig, wenn er sich gern einem jeden anhängt. Ein
anhängiger Mensch. 2) Mit einer andern Sache verbunden. Was dem
anhängig ist, dazu gehöret. 3) Anhängig machen, klagbar
anbringen. Eine Sache anhängig machen. Etwas vor Gerichte, im Gerichte,
bey einem Obern anhängig machen. Die Sache ist schon vor Gerichte
anhängig. Eine vor Gerichte anhängige Sache. Daß man ehedem
anhangende Händel solche Prozesse genannt, die noch vor Gerichte
geschwebt, erhellet aus dem Haltaus h. v. 4) Sich anhängig oder
anhängisch machen, heißt in den Bergwerken, wenn ein Gewerk auf die
schuldige Zubuße etwas abschläglich bezahlet, wodurch zum wenigsten
das Retardat verhindert wird.Anm. Ehedem bedeutete dieses Wort auch so viel als
zufällig, oder was nur auf eine gewisse Zeit veranstaltet wird. In dieser
Bedeutung kommt anhängiger Schirm bey dem Haltaus, im Gegensatze des
Erbschutzes vor. [
315-316]