Anbringen
, verb. irreg. act.
S. Bringen.1. In und an einem schicklichen Orte hervor
bringen. Ein Blumenstück in dem Garten, einen Schrank in der Wand, eine
Treppe in einem Hause anbringen. Ich habe in dem Hause noch ein Zimmer
angebracht.2. An den verlangten, an den schicklichen Ort bringen, mit
verschiedenen, theils dunkeln Nebenbegriffen. (a) Einem einen Hieb, einen
Stoß anbringen. Seine Stöße im Fechten wohl anbringen. Einem
Thiere einen Schuß anbringen. Ein wohl angebrachter Streich. (b) Bey den
Jägern wird die Herrschaft angebracht, wenn sie so geführet wird,
daß sie zum Schusse komme. Eben daselbst werden die Schweiß- und
Sauhunde angebracht, wenn man sie auf ein verwundetes Wild führet. (c) Auf
eine bleibende Art an einen schicklichen Ort bringen. Ich habe mein Geld gut
angebracht, auf eine vortheilhafte Art angewandt. Seine Waaren anbringen, oder
sie an den Mann bringen, verkaufen. Ingleichen, in noch weiterer Bedeutung, so
viel als versorgen. Seine Tochter wohl anbringen. Einen Bedienten bey einem
Herrn, oder an einem Orte anbringen, ihn daselbst versorgen. Einen anbringen,
absolute, ihm seine Versorgung verschafften. (d) Vorbringen, vortragen,
besonders von Worten und Reden. Eine Sache bey einem anbringen. Eine Bitte
anbringen. Ich habe etwas bey ihm anzubringen, vorzutragen. Was ist dein
Anbringen? was hast du vorzutragen? Eine Sache an dem gehörigen Orte
anbringen,vortragen. (e) An einem schicklichen Orte, bey einer schicklichen
Gelegenheit äußern. Ihr Spaß ist sehr zur Unzeit angebracht.
Aber wir müssen doch einmahl unsere Worte anbringen, unser Anliegen
vortragen, Weiße.
Und wagt, bey einem Glase Wein, Das Wort für seinen Freund
noch einmahl anzubringen, Gell.
Sein Bröcklein Gelehrsamkeit anzubringen suchen. Ihr
Vertrauen könnte nicht übler angebracht seyn.
Sie fanden meinen Stolz zur Unzeit angebracht, Wiel.
(f) Anzeigen, melden. Eine Sache bey Gerichte anbringen,
denunciiren. Anbringen schließt in dieser Bedeutung eine bloße
einfache Anzeige in sich; dagegen anklagen den Beweis der angezeigten Sache mit
in sich fasset. In einer Urkunde vom Jahre 1483 bey dem Haltaus v. Anbringen,
wird dieser Unterschied genau bemerket. In etwas engerer Bedeutung wird es im
gemeinen Leben als ein mittleres Wort zwischen dem ganz unschuldigen melden und
anzeigen, und dem größten Theils gehässigen angeben gebraucht,
und da sind denn Anbringer und Anbringerinnen Personen, welche theils
nachtheilige, theils unschuldige Sachen den Obern und Vorgesetzten in
übler Absicht hinterbringen.3. + Provinzielle Arten des Gebrauches sind.
(a) In Aufnahme bringen. Ein Gut anbringen. (b) Zu etwas bewegen, verleiten.
Jemanden durch Essen und Trinken anbringen, ihm Appetit machen. Sie ist
angebracht, man hat ihr Lust zum Heirathen gemacht. (c) Zum Anfange einer Sache
bewegen. Ich bin einmahl angebracht, also muß ich fortfahren.Daher die
Anbringung, doch nur in den Bedeutungen der Anzeige bey einem Obern oder
Vorgesetzten. [
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