Die Abbitte
, plur. inusit. die Bitte um Vergebung eines begangenen Fehlers
oder Verbrechens. Abbitte thun. Einem Abbitte thun. Eine gerichtliche Abbitte,
welche vor Gerichte geschiehet. Die R. A. kniende Abbitte thun, rühret aus
der Oberdeutschen Mundart her, wo man den Particip. Activ. wenn sie
adverbialiter stehen, ein e anzuhängen pfleget; richtiger kniend Abbitte
thun. [
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