Absetzen
, verb. regul. welches in gedoppelter Gattung üblich ist.I.
Als ein Activum, und da bedeutet es,1. Herab setzen, von einem höhern oder
obern Orte herunter setzen, niedersetzen, und zwar,1) Eigentlich, eine Last
absetzen. Ingleichen etwas aus der Hand setzen. Die Speisen absetzen, sie, ehe
sie auf die Tafel kommen, in der Nähe auf den Absetztisch setzen. In
dieser eigentlichen Bedeutung kommt es nur wenig vor, desto häufiger
aber,2) In der weitern, in welcher es auf mancherley Art gebraucht wird. (a)
Schnell und auf kurze Zeit von etwas entfernen. Das Gewehr absetzen, es,
nachdem es an den Backen gelegt war, abnehmen. So auch, im Trinken absetzen.
Austrinken, ohne abzusetzen. (b) Für abwerfen. Das Pferd hat ihn
abgesetzet, abgeworfen. Ingleichen bey dem Opitz, von dem Pferde schießen.
Jetzt setzt ein kahler Troß, der in dem Vortheil
liegt, Den besten Helden ab.
(c) Für abschneiden, bey den Wundärzten. Ein Glied
absetzen. Eine Brust absetzen. Einen Kopf absetzen, bedeutet in der
Kunstsprache der Nachrichter so viel, als ihn abhauen. (d) Für abschlagen,
besonders im Bergbaue. Ein Stück von einer Stufe, von dem Gesteine
absetzen. (e) Für abziehen. Besonders in den Schmelzhütten, wenn bey
dem Bley- und Kupfersteine der Stich geschehen ist, das was sich oben auf dem
Werke gesetzet hat, abziehen. (f) Für abstreichen. Besonders bey den
Tuchscherern, die ausgeschornen Tücher mit der Bürste auf dem
Schertische streichen, welches auch zustreichen genannt wird. Der Tisch, worauf
solches geschiehet, heißt daher der Absetztisch. (g) Für aussetzen
und zurück lassen. Einen Koffer bey einem absetzen. Der Bothe hat ein
Päktchen Waare bey uns abgesetzet. Einen Reisenden an einem Orte absetzen,
von Kutschern, Fuhrleuten u. s. f. ihn daselbst zurück lassen. (h) *
Kleider absetzen, wofür doch im Hochdeutschen ablegen üblicher ist,
welches S. (i) + Zur Folge haben, nur im gemeinen Leben, und ohne Passivum. Es
wird Schläge absetzen. Es setzte viele Thränen ab, es wurden viele
Thränen dabey vergossen. Es setzte schon wunderliche Reden ab, als er so
früh starb.3) In der figürlichen. (a) In Menge verkaufen, doch nur
von eigentlich so genannten Waaren. Waaren absetzen. Wir haben diese Messe
nicht viel abgesetzet.
S. Absatz. (b) Für abwürdigen, des
äußern Werthes berauben. Eine Münze absetzen, verrufen. (c) Noch
mehr aber, jemanden wegen eines Vergehens der ihm aufgetragenen Würde
berauben. Einen Beamten absetzen. Er ist abgesetzet, oder von seinem Amte
abgesetzet worden. Einen König, Bischof, Priester, Civilbedienten u. s. f.
absetzen. In der edlern Schreibart entsetzen. Da Absetzen in dieser Bedeutung
den Begriff der Entfernung von einem höhern Orte hat, so führet es
auch theils den Begriff einer Würde, theils eines wahren oder voraus
gesetzten Vergehens bey sich, wodurch es sich von abdanken, entlassen und
andern ähnlichen hinlänglich unterscheidet. In einigen Gegenden sagt
man auch, einen Bauer absetzen, ihn von dem Gute setzen, im Gegensatze des
Aufsetzens.2. Wegsetzen, setzend entfernen. Und zwar,1) Eigentlich. + Den Stuhl
von der Wand, den Tisch von der Mauer absetzen. Nur im gemeinen Leben.2) In
weiterer Bedeutung, den geraden Fortgang einer Sache unterbrechen, einen Absatz
machen. Im Schreiben die Zeilen absetzen. Bey den Schmieden bedeutet absetzen,
das Eisen an die Schärfe des Amboßes halten, damit es daselbst von
den Schlägen nicht getroffen werde, sondern einen Absatz bekomme.3) In
figürlicher Bedeutung. (a) * Entwöhnen. Ein Kind absetzen, welche R.
A. in Schlesten sehr gewöhnlich, im Hochdeutschen aber nicht üblich
ist. Desto häufiger gebraucht man absetzen in dieser Bedeutung in
Obersachsen von dem zahmen Viehe. Lämmer, Kälber, Ferkel, Füllen
absetzen, von der Muttermilch abgewöhnen. Absetzkälber, Absetzferkel,
Absetzlämmer, sind daher solche junge Thiere, die man von den Müttern
entfernet, um sie dadurch zu entwöhnen. (b) Abstechen machen, vornehmlich
bey den Mahlern. Einen Schrank grün absetzen, das Leistenwerk u. s. f.
grün anstreichen, wenn das übrige von einer andern Farbe ist. Dann
aber auch in weiterer Bedeutung, einen Gegenstand durch einen unähnlichen
oder entgegen gesetzten mehr heben oder hervor stechen machen. Die Farben
absetzen, dunklere Farben neben den lichtern auftragen. So wenig eine
Landschaft ohne Mannigfaltigkeit das Auge lange [
105-106] vergnüget, wenn das Schöne nicht hier gegen einen
unfruchtbaren Hügel, dort gegen ein Sandfeld, dort wiederum gegen, wilde
Dornstauden abgesetzet ist, Dusch. Schönheiten, die alle von einer, oder
doch von nahe verwandter Art, und nicht genugsam gegen andere abgesetzet sind,
ebend. Was wir an andern am meisten bewundern, Schönheit und Reitz, sind
in ihr nur die Schatten, ein größeres Licht dagegen abzusetzen, Less.
Sie wird die zärtlichen Stellen nicht verderben; sie wird sie noch genug
absetzen, ebend.
S. auch das Neutrum.3. Völlig zu Ende setzen, das
Setzen einer Sache vollenden, besonders in den Buchdruckereyen. Eine Columne,
einen Bogen absetzen. Ingleichen,4. Durch Setzen mit Schriften copiren. Eine
Handschrift, ein Manuscript absetzen.II. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben. 1) Unterbrochen werden, seine Richtung und
Beschaffenheit verändern. Besonders in den Bergwerken, der Gang setzt ab,
fällt aus seiner Stunde, ingleichen verliert sich. Das Gestein setzt ab,
wird brüchiger. 2) Verschieden seyn, und dadurch einander heben, einander
mehr hervor stechen machen. Zunächst von Farben. Je lebhafter die Farben
im Achat-Onyx sind, je stärker sie absetzen, desto höher wird der
Stein geschätzt. Aber auch in andern Fällen, wie abstechen, in
Vergleichung mit einem andern Dinge lebhaft empfunden werden. Der alte Hut
setzt gegen das neue Kleid schlecht ab. Im Hochdeutschen in dieser Bedeutung
nur selten. 3) + Von einem absetzen, ihn verlassen.
Alles was ich hochgeschätzet, Hat jetzt von mir
abgesetzet, Gryph.
Im Hochdeutschen nur im gemeinen Leben.Anm. Das Verbale die
Absetzung, wird am häufigsten von dem Absetzen von einem Amte, und von dem
Absetzen, d. i. Entwöhnen, des Viehes gebraucht.
S. auch Absatz. [
107-108]