Abplätzen
, verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, die verkauften Bäume
mit dem Waldhammer zeichnen; und daher auch, 2) bey den Böttchern und
Zimmerleuten, einen geschlossenen Holzkauf vollziehen.
S. auch Anplätzen. 3) Bey den Kupferschmieden ist
abplätzen so viel als ablöschen, welches in dem Plätzfasse
geschiehet.Anm. Frisch leitet dieses Wort von Platz, locus, her, weil vorher
ein kleines Plätzchen an dem Baume abgehauen wird, damit man ihn daselbst
mit dem Waldhammer zeichnen könne. Allein schicklicher nimmt man
plätzen, einen kleinen Schlag geben, welches das Activum von plagen, und
das Frequentativum von dem Angels. plaetan, schlagen, ist, für das
Stammwort an.
S. Plätzen und
Plätzer. [
77-78]