Abmahlen
, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, die
Gestalt einer Sache durch Mahlen abbilden. Eine Stadt, eine Landschaft, eine
Person abmahlen. 2) + Figürlich, lebhaft beschreiben, gemeiniglich mit den
Nebenwörtern übel, häßlich u. s. f. Einen übel
abmahlen. Er ist sehr häßlich bey mir abgemahlet worden, oder er ist
mir sehr häßlich abgemahlet worden. [
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