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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Abmahlen

, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, die Gestalt einer Sache durch Mahlen abbilden. Eine Stadt, eine Landschaft, eine Person abmahlen. 2) + Figürlich, lebhaft beschreiben, gemeiniglich mit den Nebenwörtern übel, häßlich u. s. f. Einen übel abmahlen. Er ist sehr häßlich bey mir abgemahlet worden, oder er ist mir sehr häßlich abgemahlet worden. [71-72]
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