Die Abfindung
, plur. die -en, die Befriedigung eines andern wegen seiner
Ansprüche; besonders in Erbschaftssachen, der Vergleich über den
Theil, den der andere zu fordern berechtiget ist, und auch wohl dieser Theil
selbst. Abfindungsgelder sind daher solche Gelder, welche von den Lehnsfolgern
oder Landerben, zur Befreyung des Lehnes, bezahlet werden
müssen. [
37-38]