Das Manngericht
, [
59-60] des -es, plur. die -e,
gleichfalls nur noch in einigen Gegenden, das Lehengericht, der Lehenhof; von
Mann, ein Lehenmann. Ehedem auch das Mannding, die Mannkammer. Daher das
Mannrecht, das Lehenrecht, der Mannrichter, der Lehenrichter, der Manntag, der
Tag, an welchem sich die Lehenmänner versammelten, der Mannbothe, der
Gerichtsdiener eines Lehengerichtes u. s. f. welche Wörter jetzt insgesammt
veraltet sind. In Schlesien wird das Land- oder Provinzial-Gericht noch das
Manngericht genannt.